Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben!

„Bitte die Polizei verständigen“ – mit diesem Zettel beendeten 2007 der Philosoph André Gorz und seine schwer kranke Frau Dorine gemeinsam ihr Leben. Im November 2025 starben die Kessler-Zwillinge, einst als „doppeltes deutsches Fräuleinwunder“ im Pariser Lido gefeiert, im Alter von 89 Jahren durch assistierten Suizid. Zwei Fälle, ein Wunsch: selbst bestimmen, wie das Leben endet. Das Bundesverfassungsgericht hat diesem Wunsch2020 Recht verschafft: Selbstbestimmtes Sterben gehört zur freien Persönlichkeitsentfaltung, Suizidbeihilfe ist grundsätzlich erlaubt – nur die aktive Tötung bleibt strafbar. Doch der Zugang zu geeignetem Mitteln ist schwierig, und die Kirchen warnen vor einem Einschnitt in die lebensbejahende Kultur.
Wie viel Selbstbestimmung also darf sein –und wer soll sie ermöglichen?
Es diskutieren:
Wolfram Syben, Superintendent, Kirchenkreis Moers
Norbert Schürrmann, Chefarzt Palliativmedizin, St. Josef Krankenhaus Moers
Klaus Salmenka, Rechtsanwalt Moers
Beginn
13.11.2026, 19:00
Ende
13.11.2026, 19:00
Art der Veranstaltung
Tagung
Ansprechpartner:in
Konrad Göke
Kontakt:
T: 017663108636
M: info@konrad-goeke.de